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Fachhochschulreife nach der 11 ,Klasse

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Nach der 11.Klasse, wenn man denn die Versetzung in die 12. gesichert hat, hat man in NRW den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Meine Frage ist jetzt, wenn ein Schüler aus Bayern nach der 11. Klasse und einer mind. 2-jährigen Ausbildung in NRW studieren möchte, ob das möglich ist.

29.10.2007 14:37


Kann ich dann wenn ich in Niedersachsen in die 12.Klasse versetzt wurde+eine 2-jährige Ausbildung abgeschlossen habe (Fachhochschulreife hab) in NRW studieren ist es auch in Niedersachsen so?? ich werde verrückt :S..Jeder schreibt was anderes..

Aber soweit ich es richtig verstanden habe ist es so:

11.Klasse abgeschlossen(in die 12. versetzt)+eine mindestens 2-jährige Ausbildung=Fachhochschulreife -Nur in bestimmten Bundesländern!!

od.

12.Klasse(NC unter 3,9)+1-jähriges Praktikum=Fachhochschulreife(auch in bestimmten Bundesländern!)

02.02.2008 19:58


Ich habe folgendes Problem...Habe zuletzt die 12.Klasse eines Gymnasiums besucht.in( Duisburg). Einen Jahr lang nichts gemacht , 1 Jahr lang selbständig , und fast 2 Jahre am Flughafen gearbeitet.
Sooo es hat sich die Gelegenheit ergeben dass ich eine Ausbildung am Frankfurter Flughafen anfangen durfte, möchte aber nach der Ausbildung unbedingt studieren , möchte aber auch in Frankfurt bleiben. Doch meine Bescheinigung die ich von meiner Schule bekommen habe beinhaltet folgenden Text : "In Verbindung mit dem Abgangszeugnis vom.... und dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung gilt diese Bescheinigung als Nachweis der Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern NRW , Hamburg , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen u. Saarland"
Heisst doch automatisch dass ich in Frankfurt od. Mainz bzw. im Bundesland HESSEN "nicht"studieren darf / kann ??
Ich wohne doch aber seit fast 3 Jahren in Frankfurt ?
Wie sieht es aus ? Kann mir irgendeiner , irgendetwas über diese Situation sagen ..??

Bedeanke mich im voraus für eure Antworten und Bemühungen...

MfG

Mehmet

02.12.2008 16:58


komme auch aus NRW, wollte fragen, ob man auch, wenn man den schulischen Teil der Fachhochschulreife (klasse 11 + Versetzungsmöglichkeit in Klasse 12) hat, auch ein einjähriges Praktikum machen kann und dann Fachhochschulreife hat.
Würde mich über schnelle Antwort freuen!

MfG

Sunny

08.02.2009 18:14


Hallo Sunny ,

Die Antwort auf deine Frage lautet " NEIN" !!
Dies gilt nur für die Jahrgangsstufe 12 , die die Versetzung in die 13 bekommen haben ...

Jahgangstufe 11 , + die Versetzung in die 12 heisst ..
eine mindestes 2 jährige Berufsausbildung ist nachzuweisen.
Alles andere kannst du vergessen.


Mfg

12.03.2009 10:36


eine mindestesns 2 jährige ausbildung??wa dnn nun eine oder zwei jährige ausbildung??

26.12.2009 14:23


Also,
Wenn du nach der 11, die Versetzungsmöglichkeit in die 12 hast, und dann abgehst, musst du eine mindestens 2-jährige Ausbildung machen.

Wenn du aber die 12 schaffst, also in die 13 kömmen könntest, und dann abgehst, musst du nur ein/-e 1-jährige/-s Praktikum/Ausbildung machen.

Habe mich schon etwas informiert, weil ich (bin jetzt in der 11) gemerkt habe, dass ich mich irgendwie in eine andere richtung gezogen fühle, als noch 2 Jahre zur Schule zu gehen und dann noch bis zu 10 Semester zu studieren.

Aber auch wenn ich das für mich bereits (mehr oder weniger) entschieden habe, würde ich jedem dazu raten sich das genau zu überlegen...,
denn es ist nunmal so, dass man mit einem Abitur einfach mehr Möglichkeiten hat als mit einem Fachabitur(Fachhochschulreife).

14.01.2010 12:53


Hallo,

ich habe die 11. Klasse auf einem Gymnasium (in die 12. versetzt) in NRW abgeschlossen. Nun mache ich eine Friseurausbildung.

Nach der Ausildung möchte ich meinen Meister machen.

FRAGE: Kann ich danach Architektur auf einer Fachhochschule(zB in Dortmund) studieren?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

MfG Julia

17.01.2010 13:21


Hi,
habe die Klasse 11 auf einem Gymnasium erfolgreich beendet und habe dann auch noch weiter gemacht bis zur 12.1 (also das erste Halbjahr der 12) habe dann aber beschlossen zu wechseln auf eine Privatschule. Auf dieser Privatschule habe ich erfolgreich die 12 beendet und die versetzung in die 13 geschafft.
Normalerweise bräuchte ich also ein 1jähriges Praktikum und hätte dann die Fachhochschulreife, oder?
Jetzt die Frage, zählt der Abschluss der 12 an einer Privatschule, wie an eine öffentlichen Schule?
Es ist nämlich so, dass man auf der Schule sein Hauptschulabschluss, mittlere Reife und Abitur machen kann aber extern. Intern kannst du keinen staatlich anerkannten Abschluss erlangen, d.h. die bereiten dich vor um diese genannten Ablusse extern zu absolvieren.
So, aber meint ihr nicht die versetzung in die 13 und gute Noten am ende der 12 zählen an der FH um zus tudieren auch ?
Bitte um schnelle Antwort... vielen dank!
Liebe Grüße, Luisa

02.02.2010 11:59


hallo,
also ich hab eig so ziemlich das gleiche problem wie alle hier.
ich bin nach der 11. klasse mit versetztung in die 12 von der schule gegamgen. so nun wurde mir gesagt das wenn ich 1 jahr fsj gemacht mir dann auch das fachabi anerkannt werden kann?
hat da ijemand ahnung von oder kann mir weiter helfen?
vielen dank schonmal

20.07.2010 10:25



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