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Behinderter Student musste im Hörsaal in Wasserflasche urinieren

Bei einer Prüfung im Studiengang Medizin an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg kam es nach einer Meldung von spiegel.de zu einem für alle Beteiligten peinlichen Zwischenfall: Ein seit einem Sportunfall behinderter Student wurde vom Aufsichtspersonal der Hochschule am Toilettengang gehindert.

Wäre der Student trotz des allgemeinen Verbots während der einstündigen Prüfung auf die Toilette gegangen, wäre diese als nicht bestanden gewertet worden. Aufgrund des Verbots, den Raum während der Prüfung zu verlassen, liessen sich die Prüfungsaufseher auch von den lautstarken Proteste vieler der 120 Medizin-Studenten nicht von der Notwendigkeit des Toilettengangs überzeugen. Schließlich musste der an einer inkompletten Querschnittslähmung (diese Erkrankung kann mit einer Blasenfunktionsstörung einhergehen) leidende Student in einer Ecke des Hörsaals in die Wasserflasche einer Kommilitonin urinieren. Vertreter der Medizinischen Fakultät der Uni Freiburg und die Prüfungsaufseher haben sich inzwischen bei dem Studenten entschuldigt und für die Zukunft eine flexiblere Handhabung der Ausnahmeregelungen bei Prüfung angekündigt. Der Student hat die Entschuldigung akzeptiert.
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