So wie ich das
Thüringische Hochschulgesetz (genauer: §60.1) verstehe: Ja!
Der Aufbau ist etwas verworren, aber ich glaube, die meinen das so, wie du es verstanden hast: "Zum Studium berechtigt" und dann 3.c. "der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt" - da steht nichts von einer Begrenzung nur auf Fachhochschule oder nur auf einen verwandten Studiengang.
Somit solltest du jeden grundständigen Studiengang (also z.B einen Studiengang, der mit Bachelor oder Staatsexamen, nicht aber Master abschliesst), studieren können, also auch Lehramt Grundschule.
Du kannst zur Sicherheit aber ja auch noch mal beim Ministerium nachfragen!
Gute Nacht, Johannes