1 Miri (Gast)
13.06.2007 08:51
2 Ina (Gast)
13.06.2007 09:49
3 Miri (Gast)
13.06.2007 13:26
4 Verzweifelter (Gast)
08.07.2007 14:48
5 Gast (Gast)
09.10.2007 16:22
6 Suchende (Gast)
11.10.2007 18:28
7 Hilfeeee (Gast)
10.11.2007 18:48
8 Aziz (Gast)
26.11.2007 19:31
9 Blub (Gast)
"Fachhochschulreife (Fachabitur)
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Folgende Bildungsgänge ermöglichen den gleichzeitigen Erwerb beider Teile:
Die Fachhochschulreife kann am Berufskollegs erworben werden durch
- den Besuch der Fachoberschule Klasse 11/12 (in der Klasse 11 findet ein Jahrespraktikum statt)
- den Besuch der dreijährigen Berufsfachschule (Ausbildung und Allgemeine Fachhochschulreife).
Nur der schulische Teil der Fachhochschulreife kann an folgenden Schulformen erworben werden:
Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg,
nach Abschluss der Klasse 11 mit Versetzung in die Klasse 12 oder unter bestimmten Bedingungen nach Abschluss der Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe an allen drei Schulformen bzw. am Berufskolleg nach Abschluss des Bildungsgangs zweijährige Berufsfachschule (Erweiterte berufliche Grundbildung und Fachhochschulreife, schulischer Teil).
Liegt der schulische Teil der Fachhochschulreife vor, wird die für ein Fachhochschulstudium notwendige Fachhochschulreife zuerkannt,
- wenn nach der Klasse 11 eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wird (Dieser Abschluss wird nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland anerkannt.)
oder
- wenn nach der Klasse 12 ein einjähriges gelenktes Praktikum oder eine Berufsausbildung absolviert wird (Dieser Abschluss wird nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt und Schleswig-Holstein anerkannt.)
oder
- wenn nach der zweijährigen Berufsfachschule am Berufskolleg (Erweiterte berufliche Grundbildung und Fachhochschulreife - schulischer Teil) ein halbjähriges Praktikum vor, während oder nach diesem Bildungsangebot geleistet oder im Anschluss eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen wird. (Nähere Informationen an den Schulen)."
02.12.2007 21:22
10 Anna (Gast)
11.12.2007 18:36