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Studieren und Studium an Universitäten und Fachhochschulen


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Der Numerus Clausus (NC)

Der Numerus (lat. Zahl) clausus (lat. verschlossen, gesperrt) – häufig als NC abgekürzt – ist eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen. Der Numerus Clausus wird meist dann eingeführt, wenn sich regelmäßig mehr Studienanfänger in einen bestimmten Studiengang einer Uni oder FH einschreiben wollen, als Studienplätze vorhanden sind.

Voraussetzung für den Numerus Clausus in einem Studiengang ist die Ermittlung der Kapazitäten für jeden Studiengang. Dazu ermitteln die Hochschulen aus dem zur Verfügung stehenden Personal, den räumlichen und technischen Möglichkeiten (z.B. Arbeitsplätze in Laboren) die Höchstanzahl von Studienanfängern. Auswahlkriterium für die Studienplätze sind meist die Durchschnittsnote im Abitur und die Anzahl der Wartesemester, die seit dem Abitur erreicht wurden. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt häufig in der Gewichtung 60/40, wobei 60% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote im Abitur und die restlichen 40% nach Wartesemestern vergeben werden. Dadurch könen auch Schüler mit einem schlechteren Abitur-Durchschnitt ein Studium in einem beliebten Studiengang wie z.B. Medizin, Pychologie, Biologie oder Zahnmedizin erhalten. Zusätzlich haben die Hochschulen zu kurzem auch die Möglichkeit, andere Quoten und Entscheidungskriterien (z.B. Auswahlgespräch, Aufnahmetest) zu nutzen. Im Gegensatz zu Kunsthochschulen oder Musikhochschulen, an denen die Studienanfänger eine für die Hochschule arbeitsintensive und personalintensive Aufnahmeprüfung bestehen müssen, ist der Numerus Clausus als Zulassungsbeschränkung für Hochschulen mit mehreren tausend Studienbewerbern eine effektivere und kostengünstigere Möglichkeit, die zukünftigen Studienanfänger auszuwählen.

Ermittlung des Numerus Clausus

Um die Bewerber zu ermitteln, denen die Hochschule einen Studienplatz anbietet, werden zunächst alle Bewerber in Listen mit den jeweiligen Auswahlkriterien eingetragen (der Bewerber mit der besten Abiturdurchschnittsnote / bzw. den meisten Wartesemestern zuerst). Danach werden – je nach Gewichtung der Entscheidungskriterien – die zur Verfügung stehenden Studienplätze auf die Bewerber verteilt. Der Numerus clausus ist dann der Wert, mit dem der letzte zugelassene Bewerber im jeweiligen Semester einen Studienplatz erhält. Dieses Verfahren erklärt zum einen, warum der NC eines Semesters nicht mit dem NC des nächsten Semesters vergleichbar sein muss, denn: Der NC wird zu jedem Semester neu festgestellt, nachdem alle Bewerbungen eingegangen sind. Er wird nicht von der Hochschule vorher festgelegt. Trotzdem können die NC’s der letzten Jahre ein wichtiger Anhaltspunkt für die eigene Bewerbung sein, da aus ihnen eine Tendenz abgelesen werden kann. Wichtig ist es aber, immer nur Wintersemester mit Wintersemester und Sommersemester mit Sommersemester zu vergleichen, da der NC im Sommersemester wegen geringerer Bewerberzahlen erfahrungsgemäß niedriger ausfällt als zum Wintersemester. Zum anderen erhöhen angesammelte Wartesemester den eigenen Abiturdurchschnitt nicht. Da die Studienplätze nicht nur nach Abiturschnitt sondern auch nach Wartezeit vergeben werden, erhöhen sich die Chancen auf einen Studienplatz in einem Studiengang mit hohem Numerus Clausus für diejenigen, die vor dem Studium eine Ausbildung und vielleicht noch Wehrdienst / Zivildienst absolviert haben, immens.

Bedeutung des Numerus Clausus

Je nach Auswahlverfahren (Abiturnote oder Wartesemester) veröffentlichen die Hochschulen den NC in unterschiedlichen Formen. Im Allgemeinen sieht der NC bei der Auswahl nach Abiturnote so aus: „2,3 / 3“. Dies bedeutet, dass der letzte zugelassene Bewerber eine Abitur-Durchschnittsnote von 2,3 und 3 Wartesemester hatte. Alle Bewerber mit einem besseren Abi-Schnitt oder mehr Wartesemestern haben einen Studienplatz angeboten bekommen.

Die andere Notationsform „7 / 2,6“ bedeutet, dass der letzte Bewerber, der von der Hochschule angenommen wurde, 7 Wartesemester und einen Abi-Schnitt von 2,6 hatte. In diesem Fall wurden alle Bewerber mit 8 oder mehr Wartesemester zugelassen wurden. Wer 7 Semester vorweisen konnte, musste einen Schnitt von 2,6 oder besser im Abitur erreicht haben, um einen Studienplatz zu bekommen.

Weitere Informationen zum Thema

Eine umfassende Übersicht vieler Verfahrensergebnisse findest du auf der Webseite www.nc-werte.info – Informationen zum Numerus Clausus.
Veröffentlicht in der Rubrik »Uni-Lexikon«
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