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Übersicht über die aktuellen Studiengebühren in allen Bundesländern

Die Erhebung von Studiengebühren ist an staatlichen Hochschulen in Deutschland grundsätzlich seit einem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2005 möglich. Seitdem machten viele Bundesländer von der Möglichkeit gebrauch – in den meisten Fällen wurden die Studiengebühren aber von der jeweils folgenden Regierung abgeschafft.

Aktuell werden nur noch in Bayern und Niedersachsen Allgemeine Studiengebühren für alle Studenten an staatlichen Hochschulen erhoben – wobei sich die regierungsbildende Koalition aus CSU und FDP bereits zur Abschaffung der Studiengebühren entschieden hat.

Studiengebühren auf einen Blick

Die folgende Übersicht zeigt neben den allgemeinen Studiengebühren auch evtl. Gebühren für ein über die Regelstudienzeit hinausgehendes Studium (Langzeitstudiengebühren). Sämtliche Angaben der Studiengebühren sind die Kosten pro Semester. Letzte Aktualisierung: März 2013.

Bundesland Studiengebühren Langzeit- studiengebühren
Baden-Württemberg – –
Bayern zwischen 100€ und 500€ (je nach Hochschule) –
Berlin – –
Brandenburg – –
Bremen – 500€ ab dem 15. Hochschulsemester
Hamburg – –
Hessen – mind. 500€ (je nach Anzahl der Semester)
Mecklenburg-Vorpommern – –
Niedersachsen zwischen 500€ und 800€ –
Nordrhein-Westfalen – –
Rheinland-Pfalz – 650€
Saarland – –
Sachsen – max. 500€
Sachsen-Anhalt – 500€
Schleswig-Holstein – –
Thüringen – 500€
Veröffentlicht in der Rubrik »Studienfinanzierung«
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