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Studiengebühren in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren erhoben.

Diese Allgemeinen Studiengebühren betragen pro Semester 500 Euro. Es soll für fast alle Studenten die Möglichkeit geben, die Studiengebühren durch Darlehen zu finanzieren. Studierende mit Kind(ern) unter acht Jahren müssen keine Studiengebühren zahlen, wenn Sie einen Antrag auf Befreiung stellen.

Langzeitstudiengebühren

510 Euro pro Semester. Werden ab dem 4. Semester, das über die Regelstudienzeit hinausgeht, erhoben.

Verwaltungskostenbeitrag

40 Euro pro Semester


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