Studiengang-Verzeichnis

Studieren und Studium an Universitäten und Fachhochschulen


Start » Forum > Studiengebühren

Befreiung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen

Anzeige
hab mal ne frage und zwar wie sieht es aus wenn die eltern sehr geringfügiges einkommen haben und einem nicht finanziell unterstützen können... also man muss in eine andere stadt ziehen bekommet nur bafög wahrscheinlich und das ist auch alles wir man dann eventuell als Härtefall angesehen und von den Studiengebühren befreit... also ich möchte Sozialpädagogik in Bielefeld studieren....

01.07.2007 11:26


Soweit ich weiss, kann man von den Studiengebühren leider nicht befreit werden (auch nicht per Härtefallantrag). Dafür können aber alle Bafög-Empfänger in Nordrhein-Westfalen einen Studienkredit bei der NRW.Bank beantragen.

Der Vorteil bei diesen "Studienbeitrags-Darlehen": Die Summe wird dir auf deine Bafög-Leistungen angerechnet und du musst kaum Geld für die Studienkredite zurückzahlen.
Zur Erläuterung: Angenommen, du bekommst pro Monat 550 Euro Bafög, da deine Eltern so wenig verdienen. Davon musst du 50% an den Staat zurückzahlen. Da du deinen Bachelor und Master jeweils in der Regelstudienzeit (6 und 4 Semester) machst, bekommst du 5 Jahre lang monatlich 225 Euro. 225 x 12 x 5 = 13.500 Euro
Und da hast du schon gewonnen. Wenn du nämlich Bafög beziehst, musst du maximal 10.000 Euro zurückzahlen. Die Studiengebühren in Höhe von maximal 5.000 Euro (10 Semester à 500 Euro) werden nämlich normalerweise auf die Rückzahlungssumme draufgeschlagen.

01.07.2007 17:11


Achtung: Der Beitrag von Anonymus hat sachliche Fehler!!!
Man bekommt nur für das Studium eine Förderung, das zum ersten Berufsabschluss führt! Ein Beispiel über die Kappungsgrenzen beim Studienbeitrags-Darlehen findet ihr hier!
Viele Grüße aus Dortmund, Ines

01.07.2007 17:18


Wollte mal fragen wie das aussieht wenn man eine Behinderung hat. Habe gelesen dass bei Behinderungen teilweise Studiengebühren erlassen bekommt.Ich bin Epilleptiker und würde gerne wissen ob man irgendwo einsehen kann bei welchen Behinderungen und in welchem Grad diee Regelung eintritt.

24.09.2007 14:49


Beitrag schreiben (als Gast)

Beim Verfassen des Beitrages bitte die Forenregeln beachten.

Die Antwort wird nach der Überprüfung durch einen Moderator freigeschaltet.

[BBCode-Hilfe]


Beliebte Artikel
© 2004 - 2013 Studiengang-Verzeichnis Powered by JKBB | nach oben